Apotheker/in

Ausbildung

Die Rechtsgrundlage für die Ausbildung zum Apotheker ist die Approbationsordnung für Apotheker vom 19. Juli 1989, die am 01. Oktober 2001 in geänderter Fassung in Kraft trat und zuletzt durch Art. 5 d. Gesetzes v. 23. März 2005 (BGBl. I S. 931) geändert wurde.

Voraussetzungen

Um Pharmazie studieren zu können, muss man eine Hochschulzugangsberechtigung nachweisen. In der Regel wird diese mit dem Abitur erworben. Aber auch Nicht-Abiturienten können unter gewissen Voraussetzungen das Studium aufnehmen. Voraussetzung dafür sind dann einige Jahre Berufserfahrung, z. B. als pharmazeutisch-technische Assistentin, und die Erfüllung weiterer Anforderungen, z. B. das Bestehen eines Eignungstests vor einer Kommission von Hochschullehrern und/oder der Nachweis von Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen. Für diesen Weg gibt es allerdings keine bundeseinheitliche Regelung, so dass man sich rechtzeitig bei der jeweiligen Hochschule oder Universität nach dieser Möglichkeit erkundigen muss.

Wer Pharmazie studieren möchte, sollte auch eine gute gesundheitliche Verfassung haben, die insbesondere für die Herstellung und Prüfung von Arzneimitteln von Bedeutung ist, sowie Kommunikationsfähigkeit und Einfühlungsvermögen im Umgang mit Kunden und Patienten. Interesse an naturwissenschaftlichen Fragestellungen sollte selbstverständlich sein.

Die Studienplätze für den Studiengang Pharmazie werden über die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) in Dortmund vergeben. Derzeit kann man an 22 Universitäten in Deutschland Pharmazie studieren.

Dauer und Gliederung

Die pharmazeutische Ausbildung umfasst:

Inhalte

Während der universitären Ausbildung besuchen die Studenten theoretische Lehrveranstaltungen in Form von Vorlesungen und Seminaren sowie Praktika. 

Im ersten Studienabschnitt, der Semester umfasst, werden hauptsächlich die Grundlagen in allgemeiner, anorganischer und organischer Chemie, Analytik, Biologie, Botanik und Arzneiformenlehre gelehrt. In den Seminaren lernt man die Nomenklatur chemischer Substanzen, Stereochemie sowie die pharmazeutische und medizinische Terminologie kennen. Begleitet werden die theoretischen Lehrveranstaltungen von zahlreichen Praktika.

Das sogenannte Grundstudium endet mit dem 1. Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung. Im Multiple-Choice-Verfahren wird in folgenden Fächern geprüft:

Famulatur
Während des ersten Studienabschnittes muss in der vorlesungsfreien Zeit eine achtwöchige Famulatur abgeleistet werden. Dabei handelt es sich um eine Art Betriebspraktikum, in dem der Student Einblicke in die Organisation des Apothekenablaufs erhält und lernt, das im Studium erworbene Wissen in der Praxis umzusetzen. Vier Wochen der Famulatur müssen in einer öffentlichen Apotheke, die verbleibende Zeit kann wahlweise auch in einem anderen pharmazeutischen Tätigkeitsfeld, z. B. in der Krankenhausapotheke oder der pharmazeutischen Industrie, abgeleistet werden.

Der zweite Ausbildungsabschnitt, das sogenannte Hauptstudium, befasst sich intensiv mit speziell pharmazeutisch ausgerichteten Inhalten. Die chemischen Fächer beschäftigen sich mit der Struktur, Synthese und Analytik von Arzneistoffen, Aspekten der Gen- und Biotechnologie sowie der Untersuchung von Körperflüssigkeiten. Wesentlicher Inhalt der pharmazeutischen Biologie sind die Arzneipflanzen sowie die Gewinnung und Bestimmung ihrer Inhaltsstoffe, aber auch die Vermittlung molekularbiologischer Arbeitstechniken. Einen wichtigen Schwerpunkt stellen die pharmakologisch-medizinischen Fächer dar. Hier erfahren die Studenten, wie Arzneimittel im Organismus wirken und warum welche Nebenwirkungen auftreten können. Grundlage dafür bilden Kenntnisse über die Anatomie des menschlichen Körpers sowie über mögliche wichtige Erkrankungen. In enger Beziehung dazu steht das Fach Klinische Pharmazie, das sich insbesondere mit der Krankeitslehre, Interpretation von Labordaten und Pharmakotherapie spezieller Patientengruppen, wie z. B. Kindern, Schwangeren und älteren Patienten, sowie der Beurteilung von klinischen Studien befasst.

Das Hauptstudium schließt mit dem 2. Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung ab. Folgende Fächer werden mündlich geprüft:

Der 3. Ausbildungsabschnitt umfasst eine 12-monatige praktische Ausbildung, in der die im universitären Studium erworbenen Kenntnisse vertieft, erweitert und praktisch angewendet werden sollen. Zur Ausbildung gehören vor allem die Herstellung, Prüfung, Beurteilung und Abgabe von Arzneimitteln, die Information und Beratung über Arzneimittel sowie das Kennenlernen und die Beachtung apothekenspezifischer Gesetze und Verordnungen. Mindestens 6 Monate müssen in einer öffentlichen Apotheke abgeleistet, die verbleibende Zeit kann auch in einer Krankenhaus- oder Bundeswehrapotheke, der pharmazeutischen Industrie, einer wissenschaftlichen Institution, z. B. Universität, oder einer Arzneimitteluntersuchungsstelle absolviert werden.

Ergänzt wird das praktische Jahr durch einen vier- bis sechswöchigen begleitenden Unterricht, in dem praxisbezogene Themen, wie Pharmazeutische Betreuung, Krankenpflegeartikel, diätetische Lebensmittel, Gesundheitsvorsorge, pharmazeutische Gesetzeskunde und Grundlagen der Betriebwirtschaftslehre vermittelt werden.

Auch der 3. Abschnitt endet mit einer staatlichen Prüfung, in der die beiden Fächer:

geprüft werden.

Approbation

Nach erfolgreichem Bestehen der gesamten Pharmazeutischen Prüfung kann man einen Antrag auf Erteilung der Approbation als Apotheker stellen. Die Approbation berechtigt den Apotheker zum Führen seiner Berufsbezeichnung und erlaubt ihm den Apothekerberuf uneingeschränkt auszuüben.

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Tätigkeitsbereiche

Auf Grund seiner breiten naturwissenschaftlichen Ausbildung stehen dem Apotheker eine Vielzahl verschiedener Tätigkeitsbereiche offen. Eine Promotion ist häufig von Vorteil, wenn er außerhalb der öffentlichen Apotheke arbeiten möchte.

Weitere Informationen zu den Tätigkeitsfeldern außerhalb der öffentlichen Apotheke sind in einer Broschüre, herausgegeben von der Fachgruppe WIV-Apotheker (Apotheker in Wissenschaft, Industrie und Verwaltungen) und der Fachgruppe Industriepharmazie der DPhG (Deutsche Pharmazeutische Gesellschaft), erhältlich. Diese Broschüre steht zum Download als PDF-Dokument hier zu Verfügung.

Öffentliche Apotheke

Den meisten Abiturienten, die ein Pharmaziestudium beginnen, schwebt sicherlich die öffentliche Apotheke als späterer Arbeitsplatz vor. Tatsächlich sind 80 % aller Apotheker in einer öffentlichen Apotheke als Angestellter oder Apothekenleiter tätig. Das Berufsbild hat sich hier im Laufe der Jahre stark gewandelt. War zunächst der Apotheker vorrangig für die Herstellung der auf Rezept für den Patienten individuell verordneten Rezepturen, wie Salben, Zäpfchen oder Kapseln, zuständig, steht heutzutage die Information und Beratung des Patienten in allen Fragen rund um das Arzneimittel im Vordergrund. So klärt der Apotheker den Patienten über mögliche Wechselwirkungen der Arzneimittel untereinander auf und gibt Hinweise zur Einnahme. Daneben erläutert er aber auch die Anwendung von beispielsweise Insulinpens oder Inhalationshilfen und bietet Blutdruckmessung, Blutzuckerbestimmung, Blutfettbestimmung und sonstige Dienstleistungen an. In der Apotheke sind dafür umfangreiche Literatursammlungen, aber auch Datenbanken vorhanden, auf die bei Bedarf zurückgegriffen werden kann.

Als selbständiger Apotheker muss er zusätzlich sehr gute kaufmännische Kenntnisse besitzen, um seine Apotheke auch wirtschaftlich am Laufen zu halten.

Krankenhausapotheke

Die Aufgabe des Krankenhausapothekers ist die Versorgung der Krankenhauspatienten mit Arzneimitteln. Das umfasst den Einkauf, die Herstellung, Prüfung, Lagerung und Abgabe von Arzneimitteln. Die Arzneimittelherstellung nimmt in der Krankenhausapotheke einen wesentlich höheren Stellenwert ein als in der öffentlichen Apotheke. Neben der Individualrezeptur für einzelne Patienten werden Arzneimittel auch in größerem Maßstab hergestellt. Eine weitere wichtige Aufgabe ist die Beratung von Ärzten und Pflegepersonal über die Arzneimittelanwendung. Als Mitglied bzw. Vorsitzender der Arzneimittelkommission des Krankenhauses entscheidet der Apotheker mit darüber, welche Arzneimittel in der Klinik Anwendung finden. In zunehmendem Maße werden Krankenhausapotheker auch in die Therapie vor Ort "am Bett des Patienten" eingebunden. Durch ihre fundierten Arzneimittelkenntnisse können sie die Therapie entscheidend verbessern und häufig zu einer Kostensenkung beitragen.

Pharmazeutische Industrie

Auf Grund seines breit angelegten Pharmaziestudiums ist der Apotheker Fachmann für alle Fragen, die den gesamten Werdegang des Arzneimittels von der Forschung über die Entwicklung bis zur Zulassung und Markteinführung betreffen. Entsprechend vielfältig sind auch seine Einsatzgebiete in der pharmazeutischen Industrie, u.a.:

Prüfinstitutionen

In diesem Tätigkeitsbereich führt der Apotheker hauptsächlich Untersuchungen von Arzneimitteln im Auftrag von Apothekern, Ärzten, pharmazeutischen Unternehmen oder Behörden mit Hilfe verschiedenster analytischer Bestimmungsmethoden durch. Er erstellt außerdem Gutachten und Analysenzertifikate für Grund- und Hilfsstoffe zur Herstellung von Arzneimitteln.

Bundeswehr

In der Bundeswehr ist der Apotheker als Sanitätsoffizier neben organisatorischen, logistischen und allgemeinen Führungsaufgaben vor allem für die wehrpharmazeutischen Belange zuständig. Der Beruf des Sanitätsoffiziers steht seit einigen Jahren auch Apothekerinnen offen. Zu den Aufgaben gehört die Versorgung der Bundeswehrangehörigen mit Sanitätsmaterial, d. h. insbesondere Arzneimitteln, Verbandstoffen und Sanitätsgeräten. Darüber hinaus können Apotheker auch die Aufgaben aus dem Bereich Lebensmittelüberwachung übernehmen oder beispielsweise in Forschungs- und Ausbildungsvorhaben eingebunden sein.

Verwaltung

Der Apotheker ist in den Behörden des Bundes, der Länder sowie in Körperschaften des öffentlichen Rechts vertreten. Neben pharmazeutischem Fachwissen benötigt er hier vertiefte Kenntnisse auf dem Gebiet der Gesundheitsverwaltung. Er ist in die Erarbeitung von Gesetzen und Verordnungen involviert und kontrolliert die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen, die das Apothekenwesen sowie den Verkehr mit Arzneimitteln, Betäubungsmitteln und Gefahrstoffen betreffen.

Universität

An der Universität ist der Apotheker als Assistent oder Hochschullehrer in die Lehre, d. h. die Durchführung von Vorlesungen, Seminaren und Praktika für Studierende der Pharmazie und anderer naturwissenschaftlicher Fächer, eingebunden. Der Schwerpunkt seiner Arbeit liegt in der Forschung. Außerdem erfüllt er auch Aufgaben bei der Fort- und Weiterbildung von Apothekern.

Ausbildung und Unterricht

Der Apotheker kann sich an der Ausbildung und am Unterricht an Lehranstalten für pharmazeutisch-technische Assistenten und Berufsschulen für pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte beteiligen. Neben Fachkenntnissen ist hier hauptsächlich die Fähigkeit zur Vermittlung dieses Wissens an die Schüler gefragt.

Fachverlage/Fachzeitungen

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Fortbildung

Die rasante Entwicklung auf dem Gebiet der Pharmazie erfordert vom Apotheker eine stete Aktualisierung und Auffrischung seiner Kenntnisse und Fertigkeiten. Zudem ist die grundsätzliche Verpflichtung der Apotheker zur beruflichen Fortbildung in den Berufsordnungen verankert. Dem Apotheker stehen vielfältige Fortbildungsmöglichkeiten offen. Neben der kontinuierlichen Fortbildung über Fachzeitschriften, z. B. der Pharmazeutische Zeitung oder der Deutschen Apothekerzeitung, Datenbanken, z. B. der ABDA-Datenbank, und das Internet werden u. a. auch seitens der Apothekerkammern der Länder und der Bundesapothekerkammer zahlreiche Veranstaltungen angeboten.

Die Bundesapothekerkammer veranstaltet jährlich zwei mehrtägige Fortbildungskongresse in Davos/Schweiz und Meran/Italien, die sich thematisch mit Fragestellungen aus den verschiedenen pharmazeutischen Disziplinen befassen.

Weitere Informationen zum Thema Fortbildung für Apotheker erhalten Sie hier.

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Promotion

Außerhalb der öffentlichen Apotheken, insbesondere in der pharmazeutischen Industrie, bei Prüfinstitutionen und in der Verwaltung, ist eine Promotion von Vorteil. Für die universitäre Laufbahn ist sie unerlässlich.

Bei der Anfertigung einer Dissertationsarbeit erlernt der Doktorand in besonderem Maße selbständiges und strukturiertes Arbeiten, den Umgang mit wissenschaftlicher Literatur und Datenbanken sowie das Verfassen wissenschaftlicher Publikationen. Die Auswahl eines Fachgebietes für die Promotion in Hinblick auf den späteren Tätigkeitsbereich ist sinnvoll, aber nicht unbedingt notwendig. Wer beispielsweise in der pharmazeutischen Technologie promoviert wurde, hat später gute Chancen einen Arbeitsplatz im Bereich Herstellung und Entwicklung in der pharmazeutischen Industrie zu finden. Viele Arbeitgeber legen aber weniger Wert auf das Promotionsthema an sich als auf die erlernten Fähigkeiten und Fertigkeiten.

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Berufsaussichten

Die Berufsaussichten für Apotheker sind eng mit der Situation der Apotheken verknüpft. Im Moment sind die langfristigen Auswirkungen der anstehenden Gesundheitsreformen, in deren Ergebnissen mit einem Stellenabbau im Apothekenbereich zu rechnen ist, noch nicht abzuschützen. Ebenfalls bleibt noch offen, welche Folgen die Öffnung des Apothekenwesens innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten auf die Berufsaussichten der Apotheker hat.

In der pharmazeutischen Industrie haben Apotheker weiterhin vergleichsweise gute Beschäftigungsmöglichkeiten. Aufgrund rechtlicher Vorgaben därfen bestimmte Arbeitsplätze nur von Apothekern besetzt werden. Außerdem erweitern viele Firmen ihre biotechnologischen oder gentechnologischen Bereiche und schaffen somit wiederum interessante Tätigkeitsfelder auch für Apotheker.

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Studieren im Ausland

Wer ein Auslandssemester anstrebt, muss oft in Kauf nehmen, dass sich dadurch die Gesamtstudienzeit etwas verlängert. Im Ausland erbrachte Studienleistungen entsprechen nicht in jedem Fall den Vorgaben der Approbationsordnung für Apotheker und werden somit nicht unbedingt auf die Ausbildung angerechnet. Es ist daher sinnvoll, vorher einen Studienberater zu konsultieren.

Famulatur

Die Approbationsordnung für Apotheker erlaubt, dass vier Wochen der im ersten Ausbildungsabschnitt vorgeschriebenen Famulatur in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum abgeleistet werden können.

Praktisches Jahr

Bis zu sechs Monate der praktischen Ausbildung im dritten Ausbildungsabschnitt können im Ausland abgeleistet werden, wenn die Gleichwertigkeit zur deutschen Ausbildung gewährleistet ist. Allen Interessenten wird empfohlen, vor Antritt des Auslandsaufenthaltes mit dem zuständigen Landesprüfungsamt abzuklären, welche Bescheinigungen für die spätere Anerkennung dieser Zeiten notwendig sind.

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Anerkennung der Apothekerdiplome

Einen Überblick über die unterschiedlichen Regelungen findet sich auf den Seiten der ABDA.

  1. Regelungen zur gegenseitigen Anerkennung der Apothekerdiplome innerhalb der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) und der Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR)
  2. Anerkennung der deutschen Approbation im Ausland
  3. Anerkennung eines ausländischen (Nicht-EU-Land) in Deutschland

 


Quelle (30.12.2008):
ABDA-Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände
Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
Jägerstr. 49/50
10117 Berlin
http://www.abda.de/ 

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Downloads

Hochschuladressen.pdf

Eine Liste aller Hochschulen in Deutschland, die den Studiengang Pharmazie anbieten. (Stand: 01/2009)

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