Die Packungsbeilage

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Da bei der Einnahme von Medikamenten dem Nutzen auch immer ein gewisses Risiko gegenübersteht, sollten Sie sich in jedem Fall vom Arzt oder Apotheker gut beraten lassen. Das gilt für Anwendungsdauer, -häufigkeit und Dosierung. Wir helfen Ihnen auch gern weiter, wenn es um die Packungsbeilage geht. Egal, ob Ihr Medikament durch den Arzt verordnet wurde oder ob Sie es selbst ausgesucht haben, Sie sollten sich gut darüber informieren. Je mehr Informationen Sie haben, desto gezielter und sicherer können Sie Ihre Medikamente einsetzen. Ärzte und Apotheker sind dabei Ihre wichtigsten Ansprechpartner. Verlassen Sie sich nicht auf den Rat von Laien, denn bei gleichen Beschwerden muss nicht das gleiche Medikament für jeden Patienten geeignet sein!
Was die Packungsbeilage verrät
Zusätzlich können Sie sich auch selbst durch genaues Lesen der Packungsbeilage über das entsprechende Medikament informieren. Lassen Sie sich dabei aber nicht durch die Lektüre des Beipackzettels abschrecken. Der Inhalt und Aufbau der Packungsbeilage ist genau festgelegt, z.B. müssen alle Nebenwirkungen aufgeführt werden, auch diejenigen, die nur äußerst selten auftreten.
Die folgende Aufstellung gibt Ihnen Auskunft, was die Häufigkeitsangaben bei den Nebenwirkungen bedeuten. Die Prozentangaben beziehen sich dabei auf die Menge der Anwendungen.
- häufig = mehr als 10%
- gelegentlich = 1 - 10%
- selten = weniger als 1%
- sehr selten = weniger als 0,1 %
- Einzelfälle = Einzelfallmeldungen, noch nicht auswertbar
Unbedingt müssen Sie die Rubrik der Gegenanzeigen (Kontraindikationen) beachten. Hier wird angezeigt, wann ein Medikament unter keinen Umständen genommen werden darf. So stellt beispielsweise eine Schwangerschaft oder eine eingeschränkte Nieren- oder Leberfunktion eine Gegenanzeige für bestimmte Arzneimittel, wie z.B. einige Schmerzmittel dar.
Falls Sie mehrere Medikamente zugleich einnehmen, muss vorher sichergestellt sein, dass sich diese nicht wechselseitig negativ beeinflussen, d.h. sich gegenseitig abschwächen oder verstärken. Dies gilt auch für Nahrungs- und Genussmittel (Kaffee, Tee, Zigaretten und Alkohol). Nehmen Sie mehrere Medikamente ein, müssen Sie also auch den Punkt "Wechselwirkungen" in der Packungsbeilage lesen. Wichtig: Wenn Sie bei mehreren Ärzten in Behandlung sind, informieren Sie bitte jeden Arzt über Medikamente, die von einem anderen Arzt verschrieben wurden oder die Sie sich selbst in der Apotheke besorgen. Der Arzt kann Wechselwirkungen von Azneimitteln bei seiner Verordnung nur berücksichtigen, wenn er von diesen Arzneimitteln auch in Kenntnis gesetzt wurde.
Lassen Sie sich beraten
Ihr Team der Rats-Apotheke berät Sie gern zu Risiken, Neben- und Wechselwirkungen von Arzneimitteln. Sprechen Sie uns an.
Für Sie gelesen
Mit diesen Büchern fällt Ihnen nicht nur die Lektüre der Packungsbeilage leichter.

