Arzneimittel im Straßenverkehr

Abb.: Mann mit Tabletten im Auto und dem Verkehrsschild "Vorsicht Schleudergefahr"
Foto: abda.de

Etwa 20% aller derzeit auf dem Markt befindlichen Arzneimittel sind in der Lage die geistige Leistungsfähigkeit und damit auch die Fahrtüchtigkeit zu beeinflussen. Die Wirkung kann dabei ähnlich sein wie nach Alkoholgenuss. Sie sollten sich deshalb über Ihre Arzneimittel und deren Auswirkung auf die Fahrtauglichkeit genau informieren bevor Sie ins Auto steigen, besonders wenn man bedenkt, dass bei einem Unfall unter Medikamenteneinwirkung der Versicherungsschutz erlöschen kann. Das gilt im übrigen auch für Mofa- und Radfahrer und für Fußgänger! Laut Deutscher Gesellschaft für Verkehrsmedizin (DGVM) werde dieses Medikamentenproblem im Straßenverkehr aber massiv unterschätzt. Bis zu sieben Prozent der jährlich rund 2,2 Millionen Verkehrsunfälle seien darauf zurückzuführen, so DGVM-Präsident Rainer Mattern auf dem Jahreskongress 2009 seiner Organisation. Das sind mindestens ebenso viele Unfälle wie unter Alkoholeinfluss verursacht werden.
Weniger bekannt: Auch das plötzliche Absetzen von Medikamenten kann riskant sein. Manche Autofahrer können sogar erst durch die Einnahme von Medikamenten, die "die Fahrtauglichkeit beeinträchtigen" sicher am Straßenverkehr teilnehmen, z.B. Epileptiker. In diesen speziellen Fällen ist eine individuelle Einschätzung des Risikos durch den Arzt notwendig.
Bevor Sie also notwendige Medikamente absetzen sollten Sie mit Ihrem Arzt oder Apotheker sprechen. In der Selbstmedikation finden wir für Sie auch oft Alternativpräparate, die die Fahrtauglichkeit nicht beeinträchtigen.
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Arzneimittel, die das Reaktionsvermögen beeinflussen (Auszug)

Aus Sicht des Autofahrers gibt es im Prinzip drei Arten von Medikamenten:

Vorsicht ist bei allen Medikamenten geboten, die auf das Gehirn dämpfend wirken, denn diese setzen auch das Reaktionsvermögen herab. Hierzu zählen Schlafmittel. Es ist selbstverständlich, dass diese vor dem Schlafengehen und nicht vor dem Autofahren eingenommen werden. Sie sollten jedoch wissen, dass bestimmte Schlafmittel ein langandauernde Wirkung haben. Diese kann am nächsten Morgen noch anhalten, insbesondere, wenn Sie das Medikament erst am späten Abend eingenommen haben. Auch viele Beruhigungsmittel setzen das Reaktionsvermögen herab. Bei den Beruhigungsmitteln findet man verschiedene Arzneimittelgruppen, die Benzodiazepine gehören beispielsweise ebenso dazu wie bestimmte pflanzliche Präparate.

Halbwertstzeiten [=Zeit, die der Körper benötigt, um die Blutkonzentration auf die Hälfte zu senken] einiger Schlaf- und Beruhigungsmittel:

Bei zunehmenden Alter vergrößert sich die Halbwerstzeit!
Doch nicht bei allen Arzneimitteln ist die Wirkung auf das Reaktionsvermögen für einen medizinischen Laien so leicht zu erkennen. Zahlreiche weitere Medikamente können das Reaktionsvermögen herabsetzen und sich negativ auf die Fahrtüchtigkeit auswirken, wie zum Beispiel eine Reihe von Arzneimitteln zur Behandlung von:

Arzneimittel, die anregend wirken, können ebenfalls das Reaktionsvermögen verändern. Dies kann dazu führen, dass die Leistungsfähigkeit überschätzt wird. Zu diesen Medikamenten zählen Appetitzügler, Aufputschmittel wie Coffein, Weckamine, Ephedrin.
(Coffein; Katovit (Prolintan), ein Weckamin; Amphetamin und dessen Abkömmlinge wie Meth, MDMA; AN1 (Amfetaminil); Captagon (Mischverbindung aus Amphetamin und Coffein); viele Appetitzügler enthalten Ephedrin oder verwandte Substanzen)

Augentropfen oder Augensalben können vorübergehend die Sehleistung beeinflussen.

Nach einer Narkose muss der Arzt entscheiden, wann Sie wieder am Straßenverkehr teilnehmen dürfen. Gleiches gilt für die Anwendung von Lokalanästhetika, die z.B. vom Zahnarzt zur örtlichen Betäubung eingesetzt werden.

Was für Alkohol am Steuer gilt, betrifft auch prinzipiell alkoholhaltige Präparate. Einen Hinweis auf den Alkoholgehalt und darauf, ob das Reaktionsvermögen beeinträchtigt werden kann, findet man in der Packungsbeilage.

Informieren Sie sich

Da es so viele verschiedene Medikamente gibt, die das Reaktionsvermögen beeinflussen, ist es für Autofahrer wichtig, sich vor Einnahme eines Arzneimittels ausreichend zu informieren. Dies trifft sowohl für Arzneimittel zu, die der Arzt verschreibt, als auch für Medikamente, die man rezeptfrei in der Apotheke kaufen kann. Fragen Sie daher ihren Arzt oder Apotheker, ob Sie nach der Einnahme des Medikaments noch uneingeschränkt fahrtüchtig sind bzw. wann nach der Einnahme des Medikamentes Ihr Reaktionsvermögen wieder hergestellt ist.
Lesen Sie auch immer die Packungsbeilage Ihres Arzneimittels. Dadurch erhalten Sie einen Hinweis darauf, ob das Arzneimittel die Fähigkeit zur aktiven Teilnahme am Straßenverkehr beeinträchtigt. Der Hinweis, der auf das jeweilige Medikament abgestimmt ist, enthält nachfolgende Information:

"Dieses Arzneimittel kann auch bei bestimmungsgemäßem Gebrauch das Reaktionsvermögen soweit verändern, dass die Fähigkeit zur aktiven Teilnahme oder zum Bedienen von Maschinen beeinträchtigt wird. Dies gilt im verstärktem Maße im Zusammenwirken mit Alkohol."

Bestimmte Krankheiten können ebenfalls die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen, was den Betroffenen häufig nicht bekannt ist. Dazu gehören z.B. Blutdruckschwankungen oder Herzbeschwerden, die sich in plötzlichen Schwindelanfällen oder gelegentlichen krampfartigen Schmerzen in der Brust äußern können. Sollten solche Beschwerden auftreten muss umgehend ein Arzt aufgesucht werden. Er kann Ihnen Arzneimittel verschreiben, die bei einem Anfall angewendet werden und sofort wirken. Halten Sie diese Medikament stets griffbereit. Droht während der Fahrt ein Anfall, sollten Sie sofort anhalten und das Arzneimittel anwenden.
Bitte beachten Sie, dass psychische Erkrankungen ebenso wie Epilepsie die Leistungsfähigkeit so verändern können, dass der Betroffene ohne Behandlung nicht fahrtüchtig ist.
Diabetiker sind dann gefährdet, wenn ihr Blutzuckerwert nicht optimal eingestellt ist. Um eine Unterzuckerung, die das Reaktionsvermögen erheblich beeinträchtigt, zu vermeiden, muss die vom Arzt verordnete Insulindosis eingehalten werden. Auch bei Behandlung mit anderen Blutzucker senkenden Mitteln ist Vorsicht geboten. So kann z.B. durch Präparatwechsel oder durch unregelmäßige Einnahme dieser Arzneimittel die aktive Teilnahme am Straßenverkehr eingeschränkt sein.

Keine wirkungsvollen Wachmacher

Das Reaktionsvermögen lässt auch bei längerem Fahren nach, ohne dass Medikamente dafür verantwortlich gemacht werden können. Daher sollten Fahrten generell gut vorbereitet werden: Treten Sie eine längere Reise ausgeschlafen an und legen Sie häufig - etwa alle 2 Stunden - Pausen ein. Wirkungsvolle, dauerhafte Wachmacher gibt es nicht, deshalb sollten Kaffee, Tee oder andere coffeinhaltige Getränke im Übermaß ebenso wie coffeinhaltige Präparate vermieden werden. Sie rufen zwar meistens eine kurzzeitige Leistungssteigerung hervor, danach kann die Leistung aber drastisch abfallen. Das gleiche gilt natürlich auch für andere Muntermacher wie Weckamine o.ä.

Dies sollten Sie beachten

Wenn Sie an einer chronischen Erkrankung leiden und ständig Arzneimittel einnehmen, sollten Sie sich bei Ihrem Apotheker über deren Einfluss auf das Reaktionsvermögen aufklären lassen. Informationen darüber sind auch in der Packungsbeilage enthalten. Das gleiche gilt für Arzneimittel, die zur Behandlung von akuten Erkrankungen eingenommen werden.
Neben Medikamenten können aber auch Krankheiten selbst das Leistungsvermögen herabsetzen. Erst eine geeignete Behandlung kann in diesem Fall die Fahrtüchtigkeit wiederherstellen. Folgende grundlegende Empfehlungen sollten Sie vor Fahrtantritt beachten:

Denken Sie immer daran: Ist Ihr Reaktionsvermögen beeinträchtigt, gefährden Sie nicht nur sich selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer. Der Einfluss von Medikamenten betrifft nicht nur Autofahrer, sondern generell alle Verkehrsteilnehmer, also auch Fußgänger, Radfahrer, Mofa- u. Motorradfahrer!

Hinweis

Bei Unfällen, die durch Medikamente verursacht werden, kann der Versicherungsschutz verlorengehen. Die Berufsgenossenschaft braucht auch dann nicht für die Folgen aufzukommen, wenn ein Unfall auf dem Weg zwischen Wohnung und Arbeitsplatz oder im Betrieb wesentlich allein durch eine auf Medikamenteneinnahme beruhende Fahruntüchtigkeit verursacht ist.

(Aus einem Flugblatt des Bundesverbandes der pharmazeutischen Industrie)