Entsorgung Ihrer Altarzneimittel

Altarzneimittel - kein normaler Hausmüll
Foto: abda.de

Verfallene oder nicht mehr benötigte Arzneimittel sind rein rechtlich betrachtet Restmüll bzw. Siedlungsabfall und können mit dem normalen Hausmüll entsorgt werden.
Sie sollten Altarzneimittel aber aus folgenden Gründen über Ihre Apotheke oder das Schadstoffsammelmobil entsorgen lassen:

  • sichere und umweltgerechte Entsorgung
  • Kinder oder unbefugte Personen haben keinen Zugriff
  • kein Schadstoffeintrag ins Grundwasser
    Viele Arzneistoffe werden nicht von Kläranlagen abgebaut und gelangen so direkt ins Grundwasser, eine Entsorgung über die Toilette sollte daher die große Ausnahme sein. Auch wenn die Mengen im Vergleich zum insgesamt anfallenden Abwasser sehr gering sind, so sind die Auswirkungen doch zu spüren. Bestes Beispiel sind die Missbildungen oder starke Ungleichgewichte in der Häufigkeit männlicher und weiblicher Tiere bei Fischen und Amphibien, die u.a. durch die mit dem Urin ausgeschiedenen Hormone (Pille) hervorgerufen werden.
  • Recycling der Primärverpackung möglich
    Bei Entsorgung über den Hausmüll dürfen in der Regel die Verpackungen (Blister, leere Fertigspritzen, Dosieraerosolbehälter,...), da Sie keinen grünen Punkt haben, nicht über die gelbe Tonne entsorgt werden und müssten mit dem Restmüll meist verbrannt werden - eine zusätzliche Umweltbelastung und Resourcenverschwendung. (Die Umkartons oder Glasflaschen können in der Regel ohne Probleme über die blaue Tonne bzw. die Glascontainer entsorgt werden.)