Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz

Das Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz, kurz AVWG, trat am 01. Mai 2006 in Kraft. Für die Patienten ergibt sich daraus vor allem ein direkt spürbarer positiver Effekt: auch wenn keine Zuzahlungsbefreiung vorliegt kann die Zuzahlung zu Arzneimitteln entfallen.

Welche Arzneimittel sind von der Zuzahlung befreit?

Arzneimittel, deren Preis mindestens 30% unterhalb des Festbetrages liegt, können von der Zuzahlung befreit werden. Die Spitzenverbände der Krankenkassen müssen diese Befreiung beschließen.

Derzeit (Februar 2008) sind rund 12760 Präparate von dieser Regelung betroffen.  Die aktuelle Liste der Arzneimittel finden Sie auf den Seiten des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen. Die Liste wird jeweils am 1. und 15. jeden Monats aktualisiert.

Alternativ können Sie natürlich auch uns fragen. Durch unsere 14-tägige Datenaktualisierung sind wir immer auf dem neuesten Stand.
Fragen Sie doch einfach bei Ihrem nächsten Apothekenbesuch nach zuzahlungsfreien Arzneimitteln! Wir beraten Sie gern.