Mehrkosten - was ist das?

"Warum muss ich zu etwas zu meinen Arzneimitteln zuzahlen, obwohl ich doch von der Zuzahlung befreit bin?" oder "Wieso soll ich jetzt mehr als zehn Euro zuzahlen? Ich denke, die maximale Zuzahlung beträgt zehn Euro pro Medikament?" oder "Sonst musste ich nichts / nie so viel dazu bezahlen!"
Diese oder ähnliche Fragen werden nicht nur in unserer Apotheke fast täglich gestellt. Aus diesem Grund haben wir hier für Sie die wichtigsten Fakten zum Thema zusammengestellt.

  1. Mehrkosten ergeben sich, wenn der Arzneimittelpreis den Festbetrag überschreitet. Verordnet der Arzt dennoch ein Arzneimittel, dessen Preis über dem Festbetrag liegt, so muss der Patient diesen Differenzbetrag zusätzlich zur gesetzlichen festgelegten Zuzahlung entrichten; das gilt auch für Patienten, die von der Zuzahlung befreit sind.
  2. Festbeträge sind Höchstbeträge für die Erstattung von Arzneimittelpreisen durch die gesetzlichen Krankenkassen - mehr wird nicht bezahlt. Festbeträge wurden eingeführt, da es auf dem deutschen Markt oft eine Vielzahl identischer oder zumindest in der Wirkung gleicher Präparate unterschiedlicher Hersteller mit zum Teil großen Preisunterschieden gibt. Um die Krankenkassen nicht mit den Kosten teurer Arzneimittel zu belasten, wenn auf der anderen Seite preisgünstige und qualitativ gleichwertige Präparate zur Verfügung stehen, wurden 1989 die Festbeträge eingeführt.
  3. Zur Festbetragsermittlung werden Gruppen identischer oder gleichwertiger Arzneimittel vom Gemeinsamen Bundesausschuss gebildet. Anschließend werden die eigenlichen Festbeträge von den Spitzenverbänden der Krankenkassen festgelegt.
  4. Die Arzneimittelhersteller legen die Preise entsprechend ihrer Kalkulation fest. In den meisten Fällen liegen diese unter den Festbeträgen. In letzter Zeit gibt aber immer mehr Firmen, die die Preise für bestimmte Arzneimittel aus unterschiedlichsten Gründen nicht mehr unter den Festbetrag absenken.