Pflegereform 2008 - die wichtigsten Änderungen
Die Pflegereform 2008 wurde am 25. April 2008 vom Bundesrat beschlossen. Auf dieser Seite haben wir für Sie die wichtigsten Änderungen zusammengefasst. Soweit nichts anderes angegeben ist gelten die Neuerungen ab 01.07.2008. Detailliertere Informationen zu den Änderungen un Informationen zu allen Leistungen der Pflegeversicherung finden Sie unter www.betanet.de.
NEU: Pflegezeit für Berufstätige
- Berufstätige haben Anspruch auf Pflegezeit
- Dauer: bis zu 6 Monate
- Antrag mindestens 10 Tage vor Pflegebeginn bei Arbeitgeber einreichen
- Rechtsanspruch besteht aber nur bei Betrieben ab 15 Beschäftigten
- kurzzeitige Freistellung bis zu 10 Arbeitstagen bei unerwarteter Pflegesituation unabhängig von Betriebsgröße möglich
Änderungen in der häuslichen Pflege
Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Ersatzpflege, Kurzzeitpflege und Tages- und Nachtpflege werden bis 2012 schrittweise erhöht.
Leistung |
| bis 30.06.08 |
| ab 01.07.08 |
| ab 01.01.10 |
| ab 01.01.12 |
Pflegegeld I | 205,- | 215,- | 225,- | 235,- | ||||
Pflegegeld II | 410,- | 420,- | 430,- | 440,- | ||||
Pflegegeld III | 665,- | 675,- | 685,- | 700,- | ||||
Pflegesachleistung I | 385,- | 420,- | 440,- | 450,- | ||||
Pflegesachleistung II | 921,- | 980,- | 1040,- | 1100,- | ||||
Pflegesachleistung III | 1432,- | 1470,- | 1510,- | 1550,- | ||||
T&N-Pflege I | 384,- | 420,- | 440,- | 450,- | ||||
T&N-Pflege II | 921,- | 980,- | 1040,- | 1100,- | ||||
T&N-Pflege III | 1432,- | 1470,- | 1510,- | 1550,- | ||||
Ersatzpflege | 1432,- | 1470,- | 1510,- | 1550,- | ||||
Kurzzeitpflege | 1432,- | 1470,- | 1510,- | 1550,- |
Dabei wird die Ersatzpflege künftig schon nach 6 Monaten (bisher: 12 Monate)häuslicher Pflege gewährt.
Pflegebedürftige Kinder unter 18 Jahren können zur Kurzzeitpflege auch in eine Behinderteneinrichtung oder eine andere kindgerechte Einrichtung gehen; bisher war nur ein Pflegeheim möglich.
NEU: Gemeinsamer Pflegepool
- Mehrere Pflegebedürftige, die von einer Pflegefachkraft betreut werden, können ihre Pflegesachleistungsansprüche zusammenlegen (z.B. in einer Senioren-WG).
- Die Zeitersparnis, die die Pflegekraft durch den gemeinsamen Haushalt hat, kommt allen zugute.
Mehr Geld für Demenzkranke
- bisher: maximal 460,- € pro Jahr bei Vorliegen einer Pflegestufe
- NEU: bis zu 2400,- € pro Jahr entsprechend dem Betreuungsbedarf
- unabhängig von Pflegestufe
- Anspruch bei Personen mit stark eingeschränkten Alltagskompetenzen (Demenz, psychische Erkrankung, geistige Behinderung)
NEU: Pflegestützpunkte und Pflegeberatung
- ab 01.01.2009 Rechtsanspruch auf Pflegeberatung
- Beratung durch Pflegestützpunkte oder die Pflegekasse
- Pflegestützpunkte koordinieren und vermitteln Hilfeleistungen und örtliche Angebote
NEU: Begutachtungsfristen beim Pflegeantrag
Über einen Antrag zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit muss die Pflegekasse innerhalb einer bestimmten Frist entscheiden. Sie beträgt
- 5 Wochen, wenn sich der Antragsteller zu Hause befindet
- 2 Wochen, wenn sich der Antragsteller zu Hause befindet und ein Angehöriger Pflegezeit beantragt hat
- 1 Woche, wenn sich der Antragsteller im Krankenhaus, einer stationären Reha-Einrichtung oder einem Hospiz befindet oder wenn er eine ambulatne Palliativversorgung erhält
Beitragssatzerhöhung
- Erhöhung ab 01.07.2008 um 0,25%
- Beitrag für Versicherte mit Kind: 1,95% vom Bruttogehalt
- Versicherte ohne Kind: 2,2% vom Bruttogehalt
Vorversicherungszeit
Die Vorversicherungszeit, also die Zeitspanne, in der mindestens in die Pflegeversicherung eingezahlt werden muss, um Pflegeleistungen zu erhalten, verkürzt sich von 5 auf 2 Jahre.
Änderungen in der stationären Pflege
NEU: Mehr Personal für Bewohner mit erheblichen Betreuungsbedarf
- Pflegeheime bekommen einen Zuschlag für Betreuung von Menschen mit erheblichen Betreuungsbedarf
- eine zusätzliche Betreuungsperson für 25 betreuungsaufwendige Bewohner
NEU: Anerkennungsbetrag für niedrige Pflegestufe
- Pflegeheim erhält einmalig 1536,- € wenn ein Heimbewohner durch aktivierende Pflege oder rehabilitierende Maßnahmen eine niedrigere Pflegestufe erhält.
- Geld muss zurückbezahlt werden, wenn der Bewohner innerhalb von 6 Monaten wieder höher eingestuft wird.
- Ziel: bessere Betreuung von Heimbewohner soll sich lohnen.
NEU: Regelmäßige Überprüfung von Pflegeheimen
- mindestens 1 Überprüfung aller zugelassener Einrichtungen bis 2010
- ab 2011: jährliche Kontrolle aller Einrichtungen
- Kontrollen sollen unagemeldet erfolgen
- Prüfberichte werden für Verbraucher gut zugänglich veröffentlicht, z.B. Internet, Pflegestützpunkte, Infotafeln

