Neuregelung der Zuzahlung für Arznei- und Hilfsmittel
Seit 01. Januar 2004 ist eine "neue" Regelung für die Zuzahlung zu Arznei- und Hilfsmitteln in Kraft. Dadurch soll die Eigenverantwortung der Versicherten für Ihre Gesundheit gestärkt und die gesetzlichen Krankenversicherungen entlastet werden.
Was hat sich geändert?
Der Arzneimittelpreis ist nun für die Höhe der Zuzahlung entscheidend und nicht wie bisher die Packungsgröße. Es werden immer 10% der Apothekenverkaufspreises an Zuzahlung fällig, mindestens jedoch 5,- € und maximal 10,- €. Es ergeben sich damit folgende Zuzahlungen:
- Apothekenverkaufspreis bis 50,- € = Zuzahlung von 5,- €
Sollte der Preis des Medikamentes unter 5,- € liegen, wird natürlich nur dieser Preis berechnet. - Apothekenverkaufspreis zwischen 50,- € und 100,- € = Zuzahlung in Höhe von 10% des Preises
- Apothekenverkaufspreis über 100,- € = Zuzahlung von 10,- €
Grundsätzlich gilt dies jetzt auch für Hilfsmittel. Für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel (z.B. Inkontinenzeinlagen, Kanülen,...) gilt eine Zuzahlung von 10 Prozent des Preises, jedoch höchstens 10 Euro für den Monatsbedarf je Indikation.
Zuzahlungsbefreiung
Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind weiterhin von jeder Zuzahlung befreit. Alle anderen Befreiungsbescheinigungen verlieren jetzt zum 01. Januar des neuen Jahres automatisch ihre Gültigkeit!
Die Höhe der Zuzahlungen, die Sie während eines Jahres zu leisten haben, ist aber auf zwei Prozent Ihres Jahreseinkommens begrenzt. Bei chronisch Kranken beträgt diese Obergrenze ein Prozent.
aus diesem Grund sollten sie alle Belege alle Belege für Ihre Zuzahlungen bei Arznei- und Hilfsmitteln, bei Arztbesuchen, Krankenhausbehandlungen und anderen medizinischen Aufwendungen sammeln und aufbewahren. Bei erreichen dieser Obergrenzen können Sie sich für den Rest des Jahres befreien lassen bzw. ggf. zuviel gezahlte Beträge von Ihrer Krankenkasse zurückfordern.
Wenn Sie Stammkunde bei uns sind und eine Kundenkarte besitzen, können Sie sich auch von uns ganz bequem eine Aufstellung aller von Ihnen in unserer Apotheke geleisteten Zuzahlungen ausdrucken lassen.
Viele Kassen bieten auch die Möglichkeit, sich durch Zahlung des Betrages am Jahresanfang von weiteren Zahlungen befreien zu lassen. Wenden Sie sich dazu einfach an Ihre Krankenkasse. Dort werden Sie zu allen Möglichkeiten beraten.
Zuzahlungsbefreiungsrechner

- Foto: R.Sturm / pixelio.de
Zur Berechnung Ihrer persönlichen Belastungsgrenze nutzen Sie einfach den Online-Rechner der ABDA. Der Rechner gibt Ihnen Auskunft darüber, ob Sie sich schon von der Zuzahlung befreien lassen können und ob ggf. Rückerstattungsansprüche gegenüber Ihrer Krankenkasse bestehen. Der Rechner erstellt dann auch gleich noch ein passendes Schreiben fr Ihre Krankenkasse.

