Sie sind gesetzlich krankenversichert und leisten immer wieder Zuzahlungen für Medikamente und andere Gesundheits-dienstleistungen? Sobald diese Belastung zwei Prozent Ihres jährlichen Bruttoeinkommens überschreitet, können Sie bei Ihrer Kasse eine Befreiung von der Zuzahlung beantragen. Leiden Sie an einer chronischen Erkrankung, können Sie das bereits ab der Grenze von einem Prozent tun.
Achtung: Die Befreiung ist jeweils nur für ein Kalenderjahr gültig. Für das gerade begonnene Jahr 2015 müssen Sie also erneut eine Befreiung beantragen. Einen Zuzahlungsrechner finden Sie auf www.aponet.de Dort finden sie auch eine Liste der aktuell von der Zuzahlung befreiten Arzneimittel. Diese kann sich aber zum 1. und 15. jeden Monats ändern!
Ob es sich lohnt, die 2015 zuleistende Zuzahlung schon vorab an die Krankenkasse zu zahlen oder lieber die Kassenzettel zu sammeln, kann pauschal leider nicht beantwortet werden. Sprechen Sie uns beim nächsten Apothekenbesuch darauf an. Wir helfen Ihnen gern bei der Entscheidungsfindung.
Übrigens: Besitzen Sie unsere Kundenkarte, können Sie sich jederzeit einen Ausdruck über die bis zu diesem Zeitpunkt geleisteten Zuzahlungen bei uns abholen - Schluss mit dem Zettelchaos.