Nur jedes fünfte Rabattarzneimittel ist ganz oder teilweise zuzahlungsfrei. Dabei können die gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten die gesetzliche Zuzahlung zwischen fünf und zehn Euro pro Medikament ersparen, wenn sie entsprechende Rabattverträge mit pharmazeutischen Herstellern abschließen. Unabhängig von Rabattverträgen, werden Arzneimittel von der Zuzahlung befreit, wenn ihr Verkaufspreis mindestens 30% unter dem für diese Gruppe gültigen Festbetrag liegt. Dies kann sich dann allerdings wegen der 14-tägigen Preisänderungen aller zwei Wochen oder bei Festbetragsanpassungen ändern.
Oft erfahren die Patienten erst in der Apotheke, welches Rabattarzneimittel sie tatsächlich bekommen und ob es dann – je nach Krankenkasse – auch zuzahlungsfrei ist. Sämtliche zuzahlungsfreie Medikamente kann man allerdings auf der stets aktuellen Liste zuzahlungsbefreiter Arzneimittel auf dem Gesundheitsportal www.aponet.de nachschlagen.
Gerne beraten Sie dazu die Teams der Ginkgo-Apotheke und der Rats-Apotheke – fragen Sie einfach nach!
Quelle: www.aponet.de/service/zuzahlungsbefreiung/zuzahlungsbefreiungsliste-fuer-medikamente.html