Für chronisch kranke Patienten empfiehlt es sich, schon zu Jahresbeginn einen Antrag auf Zuzahlungsbefreiung bei ihrer jeweiligen Krankenkasse zu stellen. In Frage kommt dies für alle gesetzlich Krankenversicherten, die ein planbares Einkommen haben und zahlreiche Zuzahlungen auf ärztlich verordnete Arzneimittel oder andere Leistungen erwarten, die höher sind als ein Prozent ihres Bruttoeinkommens. Für nicht chronisch Kranke gilt dies ab zwei Prozent, Kinder und Jugendliche sind bis 18 Jahre grundsätzlich befreit.
Einen Zuzahlungsbefreiungsrechner von aponet.de für das Jahr 2017 finden Sie hier: https://www.aponet.de/service/zuzahlungsbefreiung/zuzahlungsrechner.html
Aber auch, wenn Sie sich nicht von der Zuzahlung befreien lassen, mehr als ein bzw. zwei Prozent des Bruttoeinkommens müssen Sie nicht ausgeben. Zuviel geleistete Zuzahlung können Sie sich von Ihrer Krankenkasse zurückerstatten lassen. Dazu benötigen Sie nur die mit Ihrem Namen versehenen Quittungen. Alternativ können wir Ihnen auch gern eine Auflistung für Ihre Krankenkasse über alle bei uns bezogenen Arznei- und Hilfsmittel erstellen. Für die Besitzer unserer Gesundheitskarte können wir sogar noch eine Aufstellung für die Abrechnung bei der Jahressteuererklärung ausdrucken, die auch Privatrezepte und vom Arzt empfohlene Arzneimittel (Grünes Rezepte) mit einschließt.
Sprechen Sie uns einfach beim nächsten Besuch darauf an!