Mit Opioiden auf Reisen

Schmerzpatienten müssen bei Reisen ins Ausland einige Dinge beachten. Für Opiode gelten als Betäubungsmittel die Regelungen des Betäubungsmittelgesetzes und daher auch besondere Anforderungen für das Mitführen bei Auslandsreisen. Der Arzt darf für einen Maximalzeitraum von 30 Tagen den Reisebedarf an Betäubungsmitteln verordnen.
Was gibt es zu beachten:
- Rechtzeitiger Arztbesuch
- Reisedokumente
- Beglaubigung
- Transport und Aufbewahrung
Für die Reisevorbereitung ist es wichtig, in welches Land die Reise geht. Es werden dabei die Länder des Schengener Abkommens und alle anderen Länder unterschieden.
Reisen in Staaten des Schengener Abkommens
Die wichtigsten Punkte...
- Bescheinigung nach Art. 75 des Schengener Durchführungsabkommens
- vom Arzt auszufüllen
- für jedes Betäubungsmittel
separate Bescheinigung
- von der zuständigen Behörder beglaubigen lassen
Liste der zuständige Behörden
Staaten des Schengener Abkommens
Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen,Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn
Reisen in andere Länder
Für Länder außerhalb des Schengenraumes gibt es leider keine international gültigen Bestimmungen. Es wird aber vom BfArm folgendes Vorgehen empfohlen:
- Dürfen Betäubungsmittel überhaupt in das Reiseland mitgenommen werden?
Eine Verbindliche Auskunft darüber erhalten Sie nur über die diplomatische Vertretung des Landes. Den Kontakt dazu wiederum erhalten Sie über dasAuswärtige Amt.
- Ist keine Mitnahme möglich:
Können die benötigten Medikamente im Reiseland verordnet und bezogen werden? - Ist weder die Mitnahme noch die Verordnung im Land möglich:
Dann bleibt nur der Weg über eine Ein- und Ausfuhrgenehmigung, die bei der Bundesopiumstelle beantragt werden muss. Dies ist allerdings ein sehr umfangreiches bürokratisches Verfahren.
Grundsätzlich wird empfohlen, sich eine mehrsprachige Bescheinigung vom Arzt auszustellen und der zuständigen Behörde beglaubigen zu lassen.
Reise- und Impfberatung
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- Alter, Geschlecht
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- einen Ausdruck über empfehlenswerte Reiseimpfungen für Ihren Hausarzt
Unsere Empfehlungen erstellen wir auf der Basis einer stets aktualisierten Datenbank.